Satzung der Spiekerooger Handelsgilde e.V.
Fassung vom 01.08.2026 · Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Aurich, VR 201381
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Spiekerooger Handelsgilde e.V.".
- Der Verein hat seinen Sitz in Spiekeroog.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung des selbständigen Handels und des Handwerks, insbesondere die gegenseitige Unterstützung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner Handelsbetriebe.
- Der Vereinszweck wird verwirklicht durch fachlichen Austausch, gemeinsame Weiterbildung, Beratung unter Mitgliedern sowie durch Veranstaltungen und Arbeitstreffen.
- Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag ist in Textform zu stellen.
- Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Fördermitglieder unterstützen den Verein durch ihren Beitrag; sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Verlust der Rechtsfähigkeit.
- Der Austritt ist jederzeit zum Ende eines Kalenderquartals formlos in Textform gegenüber dem Vorstand möglich.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinsinteressen erheblich zuwiderhandelt oder trotz zweimaliger Mahnung mit dem Beitrag im Rückstand ist.
§ 5 Beiträge
- Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe der Beitragsordnung.
- Die Beitragsordnung wird vom Vorstand beschlossen.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person.
- Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig.
§ 8 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
- Die Einberufung erfolgt in Textform, auch per E-Mail, unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen.
- Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln.
§ 9 Datenschutz
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks und der Mitgliederverwaltung nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.
§ 10 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens.