Version 2026-08-01

Beitragsordnung der Spiekerooger Handelsgilde e.V.

Fassung vom 01.08.2026

1. Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge auf Grundlage von § 5 der Satzung.

2. Beitragshöhe für Fördermitglieder

  • Monatliche Zahlweise: 25,00 € pro Monat
  • Jährliche Zahlweise: 300,00 € pro Jahr

Die Beiträge sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer; es handelt sich um echte Mitgliedsbeiträge.

3. Beginn und Fälligkeit

  1. Die Beitragspflicht beginnt mit dem im Aufnahmeantrag gewählten Beitragsbeginn.
  2. Bei monatlicher Zahlweise ist der Beitrag jeweils zum Ersten des Monats fällig, bei jährlicher Zahlweise zum Beitragsbeginn und danach jeweils zum gleichen Datum des Folgejahres.

4. Zahlweise

  1. Der Beitrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen oder auf Rechnung überwiesen.
  2. Bei SEPA-Lastschrift erteilt das Mitglied das Mandat digital über den Zahlungsdienstleister des Vereins. Bankdaten werden nicht über die Website des Vereins erhoben.
  3. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu überweisen.

5. Änderung der Zahlweise

Ein Wechsel der Zahlweise oder des Beitragsmodells ist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals in Textform möglich.

6. Beendigung

Bei Austritt zum Quartalsende endet die Beitragspflicht mit dem Ablauf des Quartals. Bereits gezahlte Jahresbeiträge werden nicht anteilig erstattet.

7. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.